Inselkids liebevolle Betreuung 0-4 Jähriger: 1 Platz ab September 2025 & 3 Plätze ab Sommer 2026

Inselkids liebevolle Betreuung 0-4 Jähriger

1 Platz ab September 2025 & 3 Plätze ab Sommer 2026

Sanftes Kennenlernen in den Spielstunden vor der Eingewöhnung
Infos M 0170-4711555

             Herzlich Willkommen in meiner Kindertagespflege 

                                            INSELKIDS                                    

                           auf der zauberhaften Insel Werder

Meine ganztägige Kindertagesstätte in Werder bietet Betreuungsmöglichkeiten für bis zu 5 Kindern. 

Durch die kleine Gruppengröße kann ich Ihr Kind individuell betreuen und fördern.    Ich nehme Kinder ab einem Alter von ca. 6 Monaten bis 4 Jahre auf.

Die Räume meiner Kindertagespflege in Werder sind kuschelig ,  freundlich & kindgerecht ausgestattet und bieten Platz für vielfältige Entdeckungen. 

Die Kernzeit Mo - Frei 7.00 - 16.30

Ich bin seit 2018 als qualifizierte Kindertagespflegeperson mit viel Freude und Engagement tätig. Jeden Tag begleite ich Ihr Kind in seiner Entwicklung, wir unternehmen viele tolle Sachen, spielen, singen, basteln und haben Freude miteinander.

Mein pädagogisches Konzept ist an die Reggio Pädagogik und Emmi Pikler angelehnt. Ich bin u.a. Kunsttherapeutin, sodass unsere Kleinen frühzeitig an die kreative Sinnesarbeit mit Farben, Formen und Plastizieren sanft auf ihrem kindlichen Niveau herangeführt werden.

historischer Eingangsbereich
historischer Eingangsbereich
Gartenansicht
Gartenansicht
Wir sind Werder v. 16.3.23
Wir sind Werder v. 16.3.23

VORTEILE 

Professionalität 

ausschließlich qualifizierte Tagespflegepersonen betreuen die Kinder in der Kindertagespflege.

Kleine Gruppen 

bis zu maximal 5 Kinder werden pro Tagespflegestätte betreut. Für kleine Kinder ist das pädagogisch ideal und ermöglicht u.a. den festen Kontakt zu einer konstanten Betreuungsperson.

ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG 

Kindertagespflege ist ein offizielles Angebot in der Kinderbetreuung und wird ggf. auf Antrag vom Landkreis gefördert.

Der Rechtsanspruchsbescheid gem. § 1 KitaG wird von der durch den Landkreis beauftragten Wohnortgemeinde auf Antrag ausgestellt. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass eine Betreuungsleistung finanziert wird, die anspruchserfüllend nach dem KitaG und öffentlich gefördert ist. 

Es gibt auch die Möglichkeit, einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag abzuschließen, der für Selbstzahler zwischen Kindertagespflegeperson und Sorgeberechtigten abgeschlossen wird.

HOHE FLEXIBILITÄT

Durch ihre einzigartige Struktur ist die Kindertagespflege besonders flexibel und kann umfassend auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder, ihre Ressourcenbildung, Potentialentwicklung individuell eingehen.

 KOSTEN 

Es gibt bei anfallenden Kosten in der Kindertagespflege keinen Unterschied zwischen Kindergrippe und Kindergarten. Die Elternbeiträge werden auf der Grundlage der Kostenbeitragssatzung des Landkreises erhoben. 

Entscheidend für das Erheben eines Kostenbeitrages (Elternbeitrag) ist das Alter des Kindes ( Kostenfreiheit ab dem 3. Lj. laut Kitagesetz), des Weiteren entscheiden noch Faktoren wie z.B. soziale und finanzielle Vorbedingungen, ob ein Elternbeitrag erhoben wird und in welcher Höhe.